Feinstaub im Kamin
Strom reduziert giftige Stoffe aus Holzfeuern
Mit Hochspannung halten Wissenschaftler um den
Braunschweiger Versorgungstechniker Prof. Jürgen Kuck giftigen Feinstaub aus
dem Kaminrauch heraus.15.000 bis 20.000 Volt ionisieren den Feinstaub.
"Die Teilchen wandern darum im elektrischen Feld nach außen",
schildert Kuck, und lagern sich an der Innenwand des Rohres ab. Zyklonfilter
wie in großen Heizanlagen halten Ruß zurück, aber keinen Feinstaub, ebensowenig
wie Wassernebel.
Kamine bedeuten
Gemütlichkeit - und giftigen Feinstaub
"Bis zu 25 Prozent des Feinstaubs in der Schweiz stammt
aus der Holzfeuerung", sagt Feinstaub-Analytiker André Prévôt.
"Bislang ist man davon ausgegangen, dass im Schweizer Winter etwa zehn
Prozent daher stammen." Im Winter überschreitet die Schweiz oft den
Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, vor allem bei Inversionslagen, wenn
Hochdruck die Luftbewegung verhindert. "Man stellt nur wenige Unterschiede
zwischen Stadt- und Landluft fest", schildert Atmosphärenforscher Urs
Baltensperger.
Deutschland:
Strengere Umweltvorgaben für Kamine
In Deutschland müssen Millionen Betreiber von Kaminöfen, ab
2015 künftig strengere Umweltauflagen beachten. Nach monatelangem Gerangel
zwischen den Ministerien für Umwelt und Wirtschaft beschloss das Bundeskabinett
im Mai 2009 Auflagen zur Verringerung des gesundheitsschädlichen Feinstaubs,
die aber niemanden überfordern sollen. Daneben soll es Kostenentlastungen für
die 14 Millionen Öl- und Gasheizungsbesitzer geben. Hier wird die jährliche
technische Überprüfung auf einen Dreijahresturnus umgestellt.
Grundsätzlich sind von einer Nachrüstung mit Staubfiltern
oder einem Anlagen-Neukauf insgesamt 4,5 Millionen Einzelraum-Feuerungsanlagen
betroffen. Jedoch entstehen diese Pflichten erst nach einem langen
Übergangszeitraum von 2015 an. Neuanlagen erfüllen nach Angaben von
Branchenexperten offenbar leicht den künftigen Feinstaub-Grenzwert von 150
Milligramm je Quadratmeter und den Kohlendioxid-Wert von 4 Milligramm. Nicht
betroffen von den Auflagen sind unter anderem alte Kochherde, Backöfen,
Badeöfen und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden. Hier bleibe ein zeitlich
unbegrenzter Betrieb möglich, so das Ministerium.
Nach Angaben des Deutschen Energie-Pellet-Verbandes (DEPV)
gibt es 17 Millionen Altöfen, darunter auch geschlossene Heizkamine.
Verbandsgeschäftführer Martin Bentele begrüßte die Entscheidung, weil damit
Planungssicherheit für die Unternehmen einkehre. "Auch wird das schlechte
Image für Holz beseitigt." Nach Feststellungen des Umweltbundesamtes geht
vom Heizungs-Feinstaub eine ähnlich schädliche Wirkung auf die Gesundheit aus
wie vom Rußfeinstaub aus Dieselautos.
Neue Feuerungsanlagen wie Heizungen, Kamin- und Kachelöfen,
die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, können die künftigen
Grenzwerte laut Umweltressort zumeist ohne Staubfilter erreichen. Der
gleichzeitige Abbau von Kohlenmonoxid werde die Verbrennungstechniken
verbessern und damit Geruchsbelästigungen beseitigen. Betroffen von der
Staubfilter-Nachrüstung oder einem Neukauf sind damit vor allem Besitzer der
Altanlagen. Die Frist bis 2015 bewirkt jedoch, dass dann viele Altanlagen nach
30 Nutzungsjahren ohnehin ersetzt werden müssen.
Entscheidend sind Hersteller-Nachweise oder Nachweise über
Vor- Ort-Messungen. Damit betraut sein soll in erster Linie der örtliche
Schornsteinfeger, der die Eigentümer und Bewohner rechtzeitig informieren muss
- auch über den genauen Zeitpunkt eines Filtereinbaus. Neue Öfen kosten laut
Umweltministerium 500 Euro und mehr. Die Filternachrüstung von 2015 an werde
zwischen 200 und 500 Euro kosten.
Richtig befeuern
Schnelle Hitze und
trockenes Holz statt Feinstaub
Trockenes Holz und schnelle Hitze im Kamin verringern
Feinstaub im Wohnraum. Rest- und schlecht aufbereites Holz wie Dachlatten oder
Zaunpfähle ist ungeeignet.
Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt
werden, meint Schornsteinfegermeister Christian Schmahl. Behandeltes sowie
beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie selbst hergestellte
Papierbriketts. Die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad
der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen. Das Holz sollte dünn
gespalten sein. Gerade beim Anzünden muss für ausreichend Verbrennungsluft
gesorgt werden. Das Innere des Ofens sollte hell und ohne Rußablagerungen
bleiben. Um den Schadstoffausstoß zu begrenzen, ist es wesentlich, das richtige
Gerät für den eigenen Bedarf zu ermitteln. Auch kann ein zu großer Ofen das
Zimmer schnell zur Sauna geraten lassen.
Der Ofen sollte vor allem nicht zu voll sein, denn dann
entwickeln sich zu viele Gase. Diese verbrennen nur unvollständig und es
entstehen Schadstoffe. Auch der Ofen kann Schaden nehmen. Besser ist es,
häufiger kleinere Mengen nachzulegen. Auch die Größe der Holzscheite spielt
eine Rolle: Zu große Scheite führen zu einer deutlichen Erhöhung der
Schadstoffemissionen.
Eine saubere Verbrennung hinterlässt fast nur feine, weiße
Asche. Sind in der Asche größere Mengen unverbrannten Brennstoffs, Kohle- oder
Rußpartikel zu erkennen, deutet dies auf eine unvollständige Verbrennung hin.
Schlecht sind auch dunkler Holzrauch und übermäßig viel Ruß. Der
"Glanzruß" an den Innenwänden des Ofens oder Kessels sorgt für eine
schlechtere Wärmeabgabe vom Ofen in den Raum und kann darüber hinaus zu
Schornsteinbränden führen. Den Ofen einmal im Jahr vom Schornsteinfeger warten zu
lassen, gibt zusätzlich Sicherheit.
Die Kennzeichnung "CE" signalisiert, dass das
Gerät den EU-Richtlinien entspricht. Allerdings wird dies nicht kontrolliert,
der Käufer muss sich dabei auf die Aussage des Herstellers verlassen.
Verbraucher sollten deshalb auch darauf achten, dass sie beim Kauf eine
Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die dem
Schornsteinfeger vorzulegen ist.
Mieter müssen die Genehmigung des Vermieters einholen.
Grundvoraussetzung ist ein Schornstein. Ist keiner vorhanden, lässt er sich
nachträglich einrichten. Feuerstätte und Schornstein müssen aber
zusammenpassen, eine Beratung durch einen Schornsteinfeger ist sinnvoll. Er
muss den Ofen außerdem vor Inbetriebnahme abnehmen.
Feinstaub
Unsichtbarer Abrieb gefährdet die Gesundheit
Unter Feinstaub versteht man kleine Schwebeteilchen in der
Luft, die höchstens ein Größe von zehn Mikrometern haben.Das entspricht etwa
einem Zehntel der Dicke eines menschlichen Haares. Der Feinstaub in der
Außenluft besteht aus Straßenstaub, Dieselrußpartikeln, Industrieemissionen und
Autoreifenabrieb. In Innenräumen entsteht er durch Kopierer, Laserdrucker und
Zigarettenrauch. Er belastet die Atemwege und Lunge und kann zu Husten,
Herzkreislaufstörungen oder Lungenkrebs führen.
Zu den Hauptverursachern von Feinstaub gehören
Verbrennungsanlagen zur Energieversorgung (Kraftwerke und Fernheizwerke),
Abfallverbrennungsanlagen und die Metall- oder Stahlerzeugungsindustrie. In
Ballungsräumen erzeugt vor allem der Verkehr Feinstaub, hauptsächlich die
Verbrennung von Diesel. Dazu kommen der Abrieb von Reifen, Bremsen und
Kupplungsbelägen sowie der aufgewirbelte Straßenstaub. Schienen- und
Luftverkehr sowie die Schifffahrtsmotoren sind weitere Feinstaub-Quellen.
Auch in Innenräumen entsteht Feinstaub, dessen Konzentration
sogar um ein Vielfaches höher sein kann als in der Außenluft. Er entsteht durch
alle Verbrennungsprozesse - auch bei Kerzen oder Räucherstäbchen - sowie durch
Toner in Kopierern und Druckern. Die winzigen Feinstaubteilchen gelangen über
Atemwege und Blut direkt in viele Organe, auch ins Herz. Sie verursachen in den
Atemwegen lokale Entzündungen und können so die Gesundheit schwerwiegend
beeinträchtigen. Mögliche Folgen sind Husten, Atemnot, Atemwegs- und
Herzkreislauf-Erkrankungen, Lungenkrebs und vorzeitige Todesfälle.
Laut EU-Kommission sterben jährlich allein in Europa rund
310.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Für Deutschland veranschlagt die
Studie 65.000 vorzeitige Todesfälle.
Seit dem 1. Januar 2005 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die
Grenzwerte für den Feinstaubstandard PM10 (PM, "Particulate Matter")
für die Außenluft festlegt: Seither darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Die Verantwortung
für die Einhaltung der Grenzwerte liegt bei den Bundesländern.
Am 1. März 2007 ist in Deutschland die Verordnung für
Feinstaub-Plaketten in Kraft getreten, die Autos in vier Schadstoffklassen
einteilt. Wenn eine Kommune Fahrverbote in Umweltzonen erlässt, können dort nur
Autos mit entsprechenden Plaketten fahren.
(Hinweis:
entnommen von 3SAT NANO)