Hinweise und Anforderungen für den Einbau einer
Feuerstätte für Festbrennstoffe
Feuerstätte:
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Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen mit
einer Bestätigung des Herstellers versehen sein, dass diese mit den
einschlägigen technischen Bauregeln übereinstimmt (CE- oder Ü-Zeichen)
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Ausnahmen : Vom Fachbetrieb handwerklich
gefertigte Grundöfen oder offene Kamine (Fachbauleitererklärung)
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Abstände der Feuerstätte zu brennbaren
Bauteilen m i n d e s t e n s 40 cm
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Unter und vor der Feuerstätte ist eine ausreichend
große, nicht brennbare Unterlage herzustellen.
Verbindungsstück / Rauchrohr:
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möglichst kurzer Weg zum Schornstein wegen
Brandgefahr und Schornsteinversottung
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brandsichere Ausführung
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bei Führung durch brennbare
Wände muss der Bezirksschornsteinfegermeister vor dem Verschließen der Wand die
Wanddurchführung besichtigen, damit der ausreichende Abstand zu brennbaren
Bauteilen und Materialien geprüft werden kann.
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Keine Führung durch unzugängliche Hohlräume
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m i n d e s t e n s 40 cm Abstand zu brennbaren Bauteilen
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Einbauanleitung des Herstellers beachten
Schornsteinmündung:
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Mündung möglichst in Firstnähe (mindestens 40 cm
über dem First), oder Mündung an anderer Stelle, horizontaler (waagerechter)
Abstand zur Dachfläche mindestens 2,3m
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die Mündung muss die Oberkanten von Fenstern,
Türen und Lüftungsöffnungen im Umkreis von 15 m mindestens um 1 m überragen.
Dies gilt auch für Dachfenster in bewohnten Dachgeschossen.
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Mündung näher als 100 m Abstand zum Wald, dann
Schutz gegen evtl. Waldbrand (z.B. Funkenflugschutz)
Anforderungen an den Schornstein:
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ausreichender Querschnitt
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keine Führung durch uneinsehbare Hohlräume
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Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen wie
Sparren, Pfetten, Balken, Wechselbalken, großflächigen Verkleidungen
(Holzverkleidungen, Unterkonstruktionen, Bretter für Verschieferung,
Einbaumöbel, Schrankwände u.ä.) mindestens 5 cm, EDELSTAHLSCHORNSTEINE
mindestens 10 cm zu allen brennbaren Bauteilen, außer in der Zulassung des Schornsteinherstellers
werden größer Abstände als 10 cm gefordert.
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Ausreichende Abstützung in Decken, Balkendecken
und in der Dachdurchführung (siehe Montage- und Aufbauanleitung der jeweiligen
Schornsteinhersteller)
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Schornsteinreinigungsverschlüsse müssen mindestens
40 cm von brennbaren Bauteilen nach allen Seiten entfernt sein.
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Die Schornsteinkopfverkleidung ist nach der
Versetzanleitung des Schornsteinherstellers herzustellen (Abstände und
Hinterlüftung der Holzverschalung, Wärmedämmung usw.).
Anforderungen an den Aufstellraum:
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ausreichende Verbrennungsluftversorgung (in der
Regel 4 m³ Rauminhalt je kw Nennwärmeleistung) bei Feuerstätten mit
geschlossenem Verbrennungsluftraum (z. B. mit selbstschließender Tür)
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bei offenem Betrieb ist meistens eine Verbrennungsluftöffnung
erforderlich
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Dunstabzugshauben im
Abluftbetrieb, Ventilatoren und Abluftwäschetrockner dürfen nicht in Wohnungen
oder ähnlichen Nutzungseinrichtungen gleichzeitig mit raumluftabhängigen
Feuerstätten betrieben werden.
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Dunstabzugshauben (Abluft) in der Küche sind auf
Umluftbetrieb umzustellen oder das Küchenfenster zu verriegeln, dass die
Dunstabzugshaube nur bei gekippten Fenster in Betrieb genommen werden kann
(elektrische Zwangsverriegelung)
ACHTUNG: besondere Vorschriften sind zu beachten,
bei Wärmerückgewinnungs- und ähnlichen, mechanischen Lüftungsanlagen in
Verbindung mit raumluftabhängigen Feuerstätten.
H i n w e i s :
Feuerstätten dürfen erst nach Abnahme durch den
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb genommen werden!!